Vorschlag des Nationalbüros für die Einführung einer Doppelspitze innerhalb der JSL

• Lastenteilung: Geteilte Arbeit ist weniger Arbeit
• Gendergerechtigkeit
• Machtverteilung fördert Teamwork

• Gespaltene Führung: Unklarheit, an wen man sich wenden soll (trifft nicht zu, wenn eine klare Aufgabenteilung stattfindet)
• Doppelspitze kann zu Konflikten innerhalb des Vorstands führen und damit zu einem gespaltenen Bild nach außen

Zu beantwortende Fragen:

Zeil/Artikel/ThemaAktuellÄnderungBegründung
Artikel 23, 5.Die Vorstandsmitglieder bestimmen unter sich eine/n Präsidenten/in und eine/n Sektionskassierer/in. Es steht dem Vorstand frei andere Posten zu schaffen.Am Ende hinzufügen:
Die Wahl des/der PräsidentIn erfolgt entsprechend den Bestimmungen aus Artikel Artikel 40, 4.
Gleichberechtigung.
 Artikel 36, 2. Die Posten des/der Präsidenten/in sowie des/der politischen Generalsekretärs/in werden direkt vom Kongress gewählt. Sie gehören automatisch dem NB und der Exekutive an. (…) Hinzufügen: Die Posten des/der Präsidenten/in sowie der/des politischen Generalsekretärs/in werden direkt vom Kongress gewählt. Sie gehören automatisch dem NB und der Exekutive an. Die Wahl des/der Präsidenten/in erfolgt gemäß Artikel 40, 4. (…) Klarheit
 Artikel 40/ Hinzufügen → Artikel 40, 3 :
Der Landeskongress wählt direkt den/die PräsidentIn und den/die GeneralsekretärIn.
 Klarstellung
 / Hinzufügen → Artikel 40, 4 :
Für die Wahl des/der PräsidentIn gilt die Berücksichtigung der Doppelspitze, wenn sowohl eine Frau, als auch ein Mann für diesen Posten kandidieren. In diesem Fall werden beide gleichzeitig in das Amt gehoben. Die Doppelspitze muss als Einheit von der Mehrheit gewählt werden.
Falls es nur Kandidaten eines Geschlechtes gibt, findet die Wahl wie üblich per Mehrheitsbeschluss statt.
 Gleichberechtigung
  / Hinzufügen → Artikel 40, 5:
Für den Fall, dass es mehr als zwei KandidatInnen für den Präsidentenposten gibt, müssen zwei getrennte Wahllisten nach Geschlecht erstellt werden. Die beiden meistgewählten von jeder Liste gelten als gewählt und bilden somit die Doppelspitze.
 Gleichberechtigung

Beide Präsidenten können gleichzeitig der Parteileitung beisitzen. Da die JSL dennoch nur eine Stimme besitzen, müssen etwaige Meinungsunterschiede intern im Nationalbüro geregelt werden.

Da beide Präsidenten dieselbe Führungslegitimität besitzen, müssen sie sich stets absprechen können. Entweder die Leitung der Versammlung wird abwechselnd von der jeweils anderen Person übernommen oder die Präsidenten sind in der Lage, sich anders zu einigen.

Die Entscheidungskraft der Präsidenten obliegt der Einigkeit des Nationalbüros. In dringenden Fällen kann es sein, dass die Präsidenten allein entscheiden müssen. Handlungsprobleme, die durch Meinungsverschiedenheiten entstehen, lassen sich durch eine klare Aufgabenteilung, welche am Anfang der Mandatsperiode festgehalten werden muss, verhindern.

Die Präsidenten sollten sich gleich nach ihrer Wahl zusammensetzen, um eine schriftliche Deklaration der Zuteilung ihrer Verantwortungsbereiche zu verfassen. Wie sich die Präsidenten die Bereiche aufteilen, liegt bei ihnen. Am Ende sollten beide gleichermaßen mit der Lösung zufrieden sein. Unstimmigkeiten sollten mit dem Nationalbüro geregelt werden. Ggf. sollten die Präsidenten ihre Deklaration dem Nationalbüro zur Abstimmung vorlegen. Die Meinung des Nationalbüros steht stets über der Meinung der Doppelspitze.

Falls die Fehler in einem bestimmten Verantwortungsbereich von Person A passiert sind, mit dem Person B nichts zu tun hat, so kann Person B dafür nicht verantwortlich gemacht werden. In dem Fall muss Person A sich alleine verantworten.
Falls die Fehler aus einem gemeinsamen Verantwortungsbereich resultieren, wird die Doppelspitze als Ganze sich für ihre Fehler verantworten müssen.