Am 21. April 2016 wurde bekannt gegeben, dass der VW-Konzern und die Behörden in den USA eine Einigung über das weitere Verfahren im VW-Abgasskandal ausgehandelt haben.

Die Lösung umfasse die Option, dass VW einen Großteil der betroffenen Dieselfahrzeuge zurückkaufe und “substanziellen Schadenersatz” an die Besitzer zahlen soll. Ein Rückkauf der betroffenen Autos seitens von VW sei auch möglich.

Am 19. April hat ein VW-Konzessionär in Luxemburg eine Rückrufaktion bekannt gegeben, die eine kostenlose Systemüberarbeitung beinhaltet. Bei dieser Aktion wird jedoch keine Reparatur  vorgenommen, das Abgas-Maßsystem wird nur richtig konfiguriert. In anderen Worten handelt es sich hier nur um ein offizielles Schuldbekenntnis gegenüber dem Kunden.

Die betroffenen Kunden wurden ihrerseits in ihrem Entscheidungsprozess mit manipulierten Zahlen getäuscht und somit in ihrer Erwartung betrogen, sich ein umweltfreundlicheres Fahrzeug zuzulegen.

Die JSL empfindet es als entscheidend, dass den Betroffenen eine Abfindung zugutekommt, da jene womöglich aufgrund verfälschter Fakten eine Fehlentscheidung getroffen haben.

Aus Kundenperspektive war das Auto möglicherweise zum Kaufzeitpunkt weniger wert als ursprünglich dafür bezahlt wurde, da der Faktor „Umweltfreundlichkeit“ durch die Aufdeckung des Abgasskandals entfallen ist.

Auch die Überarbeitung der Software kann den verlorenen Wert durch den Wegfall des „Umweltfaktors“ nicht abwenden, da Umweltfreundlichkeit evtl. ein Kaufkriterium war und dies niemals wirklich gegeben war.

Darauf basierend ist eine Entschädigung der Kunden unausweichlich, weswegen die JSL ein ähnliches Abkommen, wie es soeben in den USA ausgehandelt wurde, fordert.

Das Nationalbüro der Jungsozialisten Luxemburg.
24. April 2016